Auszug aus der Satzung - § 13:.
Der Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB ist
a) der
1. Vorsitzende;
b) der
2. Vorsitzende;
c) der
Geschäftsführer
d) der
Schatzmeister
Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich
von zwei Vorstansmitgliedern gemeinschaftlich vertreten.
Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende
oder der 2. Vorsitzende mit einem weiterem Vorstandsmitglied.
Der Vorstand wird auf die Dauer von 2 Jahren
durch die Mitglieder gewählt.
1. Vorsitzender
Andreas Konetzky
2. Vorsitzender
Wolfgang Nehls
Schatzmeister
Lothar Bohne