Auszug aus der Satzung - § 13:. Der Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB ist a) der 1. Vorsitzende; b) der 2. Vorsitzende; c) der Geschäftsführer d) der Schatzmeister Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich von zwei Vorstansmitgliedern gemeinschaftlich vertreten. Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende mit einem weiterem Vorstandsmitglied. Der Vorstand wird auf die Dauer von 2 Jahren durch die Mitglieder gewählt. 1. Vorsitzender Andreas Konetzky 2. Vorsitzender Wolfgang Nehls Schatzmeister Lothar Bohne