§1 Name und Sitz:
Der Verein führt den Namen
AMAZONAS
Verein der Alfelder Aquarien- und Terrarienfreunde e. V.
Er hat den Sitz in Alfeld (Leine) und ist in das Vereinsregister unter der
lfd. Nr.-VR377- beim Amtsgericht in Alfeld (Leine) eingetragen.
Er wird im Folgenden als der Verein bezeichnet.
Der Verein ist dem “Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und
Terrarienkunde (VDA) e. V. gegr. 1911” angeschlossen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Gerichtsstand ist Alfeld (Leine).
Der Verein ist politisch, religlös und rassisch neutral.
§2 Zweck des Vereins:
a) Die Verbreitung der Aquarien- und Terrarienkunde;
b) Die Beschaffung, Erhaltung und Zucht von geeigneten Tieren und
Pflanzen, deren Verbreitung und Austausch von Pflege- und
Zuchterfahrungen;
c) Erweckung der Naturverbundenheit und Schutz der einheimischen
Fauna und Flora;
d) Förderung der Vereins- Gemeinschaft:
Es darf keiner Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins
fremd sind, entschädigt werden.
§3 Erwerb der Mitgliedschaft (ordentliche Mitglieder):
Um die Mitgliedschaft zum Verein kann sich jede natürliche und juristische
Person bewerben, sofern sie sich zur Beachtung dieser Satzung durch
Unteerschrift bekennt.
Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der schriftlichen Zustimmung ihres
gesetzlichen Vertreters.
Die Aufnahme eines Mitgliedes erfolgt durch den Vorstand mit 3/4 Merheit
und ist nur rechtswirksam, wenn das aufzunehmende Mitglied die festge-
setzte Aufnahmegebühr und den Mitgliedsbeitrag für den laufenden Monat
bezahlt hat, falls nicht vom Vorstand Beitragsbefreiung erteilt wurde.
Wird die Aufnahme abgelehnt, so ist dieses dem Antragsteller ohne
Angaben der Gründe schriftlich mitzuteilen.
§5 Erlöschen der Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschft endet
a) durch Austritt auf Grund einer schriftlichen Erklärung mit einer
Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils zum Schluß eines Kalenderjahrs;
b) durch Ausschluß aus dem Verein;
Das erlöschen der Mitgliedschaft beendet nicht die bis zu diesem Zeitpunkt
gegenüber dem Verein entstandenen Verbindlichkeiten.
§12 Aufgaben der Jahres-Hauptversammlung:
Oberstes Organ des Vereins ist die Jahres-Hauptversammlung.
Ihr obliegt insbesondere die
a) Wahl des Vorstandes und des Gesammtvorstandes;
b) Wahl von mindestens zwei Kassenprüfern;
c) Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden;
d) Bestimmung der Beitragshöhe und der Aufnahmegebühr im neuen
Geschäftsjahr;
e) Entlastung hinsichtlich der Kassen- und Geschäftsführung;
§13 Der Vorstand:
Der Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB ist
a) der 1. Vorsitzende;
b) der 2. Vorsitzende;
c) der Geschäftsführer;
d) der Schatzmeister;
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von zwei Vorstandsmit-
glieder gemeinschftlich vertreten.
Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende
mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Vorstand wird auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.
Das älteste, anwesende Mitglied leitet die Wahlen des Vorstandes.
Der Vorstand hat die Geschäfte des Vereins nach Satzung und nach
Maßgabe der in der Jahres-Hauptversammlung gefaßten Beschlüsse
zu führen.
§14 Der Gesammtvorstand:
Der Gesammtvorstand setzt sich aus
a) dem Vorstand;
b) dem Bücher- und Materialwart;
c) dem Film- und Bildwart;
d) dem Fisch- und Fischbörsenwart;
e) dem Pressewart;
f) dem Jugendwart;
zusammen.
§16 Kassenprüfer:
Die von der Jahres-Hauptversammlung jeweils für ein Jahr gewählten
Kassenprüfer haben gemeinschaftlich mindestens einmal im Jahr eine
Kassen- und Anlagevermögensprüfung vorzunehmen, deren Ergebnis
in das Kassenbuch einzutragen ist.
Die Kassenprüfer berichten in der Jahres-Hauptversammlung.
Sie dürfen wärend ihrer Amtszeit nicht dem Gesammtvorstand ange-
hören.